Patronatserklärung

Anstelle von Bürgschaften können Patronatserklärungen seitens des Sicherungsgebers (Mutterkonzern, Gesellschafter etc.) abgegeben werden. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass keine Bürgschafts­provisionen anfallen. Für den Patronatsgeber hat es den Vorteil, dass die Patronatserklärung im Gegensatz zur Bürgschaft bilanzneutral ist.