Nutzungs-Abschreibungsdauer
Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Der Gesetzgeber schreibt für gewisse Objektgruppen eine Mindestabschreibungsdauer vor. Im Fall von Pkw sind das 8 Jahre – bei vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeugen (Fiskal-Lkws) mindestens 5 Jahre.