Miet-Leasing-Vertragsgebühr

Die Leasingvertragsgebühr ist eine Gebühr, die für Bestandsver­träge (Miete, Leasing, Pacht) einmalig an das Finanzamt zu entrichten ist. Im Fall von Fahrzeugen beträgt sie ein Prozent der Bemessungsgrundlage, die aus der Summe der Leasingraten inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich vertragsbezogener Nebenleistungen wie zum Beispiel Vollkaskoversicherung, Betriebskosten und Leasingvorauszahlungen berechnet wird.