Abschreibungsdauer

Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Der Gesetzgeber schreibt für gewisse Objekt­gruppen eine Mindestabschreibungsdauer vor. Im Fall von Pkws sind das acht Jahre – bei vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeugen (Fiskal-Lkw) mindestens fünf Jahre.